Quelle: Bergische Wirtschaft (Magazin der Industrie- und Handelskammer Wuppertal-Solingen-Remscheid); Ausgabe 6/2011
In der Fernsehsendung WDR Markt vom 26.07.2010 wurde zum Thema „Provisionstricks mit Lebensversicherung“ berichtet. Der Beitrag berichtete über einen Verbraucher der bei Abschluss einer fondsgebundenen Rentenversicherung gleichzeitig einen Kostenaufwandsentschädigungsvertrag (Inkasso oder Factoring) unterschreiben musste, um die Bezahlung der Abschlusskosten des Versicherungsvertrages zu gewährleisten. Konkret ging es um 7% der Beitragssumme (Beitrag x Laufzeit = Beitragssumme). Diese Kosten müssen auch bei einer vorzeitigen Beendigung des Vertrages beglichen werden. Die Finanzierung der Abschlusskosten (inkl. Provision) erfolgt in der Regel innerhalb der ersten 4 bis 5 Jahre. Erst nach der vollständigen Begleichung der Abschlusskosten, wird der überwiegende Sparbeitrag (laufende Vertragskosten werden weiterhin dem Sparbeitrag entnommen) für sein ursprüngliches Ziel verwendet.
Als neutraler Honorarberater distanziere ich mich grundsätzlich von solchen Geschäftsmodellen. Die Honorarberatung ist kein Produktverkauf gegen Honorar. Factoring- oder Inkassoverträge werden meinen Mandanten nicht angeboten. Solche Verträge widersprechen dem Prinzip der Honorarberatung, da unter anderem gegen das Ziel der kostenoptimierten Beratung verstoßen wird.